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   BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92   

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BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92 (https://dejure.org/1992,8589)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1992 - 5 B 114.92 (https://dejure.org/1992,8589)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1992 - 5 B 114.92 (https://dejure.org/1992,8589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rüge der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung - Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzungen einer Wertverbesserung um eine Weinbergsklasse im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92
    Bei dieser Frage handelt es sich um eine Frage tatsächlicher Art, nicht aber um eine Rechtsfrage, aus der allein sich die grundsätzliche Bedeutung eines Rechtsstreits ergeben kann (vgl. auch BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).

    Notwendig ist vielmehr die konkrete Bezeichnung einer Rechtsfrage, deren Beantwortung dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (s. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92
    Bei dieser Frage handelt es sich um eine Frage tatsächlicher Art, nicht aber um eine Rechtsfrage, aus der allein sich die grundsätzliche Bedeutung eines Rechtsstreits ergeben kann (vgl. auch BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).

    Notwendig ist vielmehr die konkrete Bezeichnung einer Rechtsfrage, deren Beantwortung dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (s. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).

  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 120.81

    Vorläufige Besitzeinweisung - Wert der Holzpflanzen - Obstbäume

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92
    Es ist nicht ersichtlich und auch in der Beschwerdebegründung nicht ausgeführt, daß und aus welchen Gründen es für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts nach dessen materiellrechtlicher Ansicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) auf die Ertragsfähigkeit des bestehengebliebenen Weinberges angekommen sein könnte (s. auch § 50 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 in Verbindung mit Abs. 1 FlurbG und dazu, daß es sich bei der nach dieser Regelung zu leistenden Geldabfindung für nicht wieder zugeteilte Holzpflanzen um eine von der Landabfindung unabhängige Abfindung eigener Art handelt, BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - und Beschluß vom 30. Dezember 1985 - BVerwG 5 B 134.83 - ).
  • BVerwG, 30.12.1985 - 5 B 134.83
    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92
    Es ist nicht ersichtlich und auch in der Beschwerdebegründung nicht ausgeführt, daß und aus welchen Gründen es für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts nach dessen materiellrechtlicher Ansicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) auf die Ertragsfähigkeit des bestehengebliebenen Weinberges angekommen sein könnte (s. auch § 50 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 in Verbindung mit Abs. 1 FlurbG und dazu, daß es sich bei der nach dieser Regelung zu leistenden Geldabfindung für nicht wieder zugeteilte Holzpflanzen um eine von der Landabfindung unabhängige Abfindung eigener Art handelt, BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - und Beschluß vom 30. Dezember 1985 - BVerwG 5 B 134.83 - ).
  • BVerwG, 19.09.1989 - 5 C 3.87

    Flurbereinigung - Abfindung - Planungshoheit der Flurbereinigungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92
    Diese könnten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im hier gegebenen Verfahren gegen den Flurbereinigungsplan nur überprüft werden, wenn sich nach ihrer Bekanntmachung die für ihre Feststellung maßgeblich gewesenen Umstände geändert hätten (BVerwGE 82, 313 [BVerwG 19.09.1989 - 5 C 3/87] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92
    Auch aus diesem Grund brauchte sich dem Tatsachengericht die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme in der vom Kläger jetzt angesprochenen Richtung nicht aufzudrängen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - sowie Urteile vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - und vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - ).
  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache kann allein damit nicht dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92
    Auch aus diesem Grund brauchte sich dem Tatsachengericht die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme in der vom Kläger jetzt angesprochenen Richtung nicht aufzudrängen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - sowie Urteile vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - und vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - ).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92
    Auch aus diesem Grund brauchte sich dem Tatsachengericht die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme in der vom Kläger jetzt angesprochenen Richtung nicht aufzudrängen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - sowie Urteile vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - und vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - ).
  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58

    Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 5 B 114.92
    Wie das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Urteil vom 13. Januar 1959 - BVerwG 1 C 155.58 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 1 S. 5) klargestellt hat, ist eine möglichst starke Zusammenlegung nicht das ausschließlich und in erster Linie anzustrebende Ziel der Flurbereinigung.
  • BVerwG, 15.11.1974 - V B 54.72
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

  • BVerwG, 15.01.1969 - IV C 244.65

    Freistellung von Beiträgen zur Flurbereinigung wegen mangelnder Umlegungsvorteile

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2018 - 15 KF 29/17

    Abfindung; Aufstockungsfläche; Auszug; Befreiung; öffentliche Bekanntgabe;

    Dabei ist auf den objektiv feststellbaren sachbezogenen betriebswirtschaftlichen Vorteil an den Abfindungsflächen abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.7.1992 - 5 B 114.92 - Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 16; Senatsurteile vom 1.2.2017, a. a. O.; vom 21.9.2010 - 15 KF 5/08 - RdL 2011, 10 m. w. N. = juris Rn. 33).

    Insoweit gelten sinngemäß die gleichen Grundsätze wie für eine Befreiung vom allgemeinen Landabzug (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.7.1992 - 5 B 114.92 - Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 16 = juris Rn. 11 m. w. N.).

    Die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 FlurbG werden regelmäßig erfüllt sein, wenn ein Teilnehmer entweder nicht oder nur in einem verhältnismäßig geringen Umfang an den Maßnahmen der Flurbereinigung und damit auch nicht an der allgemeinen Wertsteigerung der Besitzstände teilnimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.7.1992, a. a. O., Rn. 11 m. w. N.; Senatsurteil vom 6.3.2013, a. a. O., Rn. 17).

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1023

    Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens

    Denn im Rahmen von § 19 Abs. 3 FlurbG gelten sinngemäß die gleichen Grundsätze wie für eine Befreiung vom allgemeinen Landabzug nach § 47 Abs. 3 FlurbG (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.1992 - 5 B 114.92 - Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 16 - juris Rn. 11 m.w.N.; NdsOVG, U.v. 25.6.2018 - 15 KF 29/17 - juris Rn. 76).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2010 - 15 KF 5/08

    Gegebenheit der Zweckbestimmung von Maßnahmen als Voraussetzung für einen

    Dabei ist auf den objektiv feststellbaren sachbezogenen betriebswirtschaftlichen Vorteil an den Abfindungsflächen abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 1986 - BVerwG 5 B 161.83 -, Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 13; Beschluss vom 22. Juli 1992 - BVerwG 5 B 114.92 -, Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 16; Beschluss vom 10. Dezember 2005 - BVerwG 10 B 44.05 -, NVwZ-RR 2006, 754; Schwantag, in: Schwantag/Wingerter, a.a.O., § 47 Rdnr. 9 f.).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 15 KF 14/11

    Befreiung von der Aufbringung von Vorschüssen zu Flurbereinigungsbeiträgen

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 FlurbG wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn ein Teilnehmer entweder nicht oder nur in einem verhältnismäßig geringen Umfang an den Maßnahmen der Flurbereinigung und damit auch nicht an der allgemeinen Wertsteigerung der Besitzstände teilnehmen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1992 - BVerwG 5 B 114.92 -, Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 16; Beschluss vom 9. April 1986, a.a.O.; Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG V B 54.72 -, RdL 1975, 69; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 -, Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 6).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 15 KF 8/11

    Zulassung eines Widerspruchs trotz schuldhafter Fristversäumnis unter dem

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 FlurbG wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn ein Teilnehmer entweder nicht oder nur in einem verhältnismäßig geringen Umfang an den Maßnahmen der Flurbereinigung und damit auch nicht an der allgemeinen Wertsteigerung der Besitzstände teilnehmen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1992 - BVerwG 5 B 114.92 -, Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 16; Beschluss vom 9. April 1986, a.a.O.; Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG V B 54.72 -, RdL 1975, 69; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 -, Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18

    Befreiung von Vorschüssen zu Flurbereinigungsbeiträgen - Zuständigkeit der

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 FlurbG wird regelmäßig anzunehmen sein, wenn ein Teilnehmer entweder nicht oder nur in einem verhältnismäßig geringen Umfang an den Maßnahmen der Flurbereinigung und damit auch nicht an der allgemeinen Wertsteigerung der Besitzstände teilnimmt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2013, a.a.O., Rn. 17 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1992 - 5 B 114.92 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 14.06.2013 - F 7 C 7/11

    Beitragsvorschuss, Teilnehmergemeinschaft, Vorstand, Waldflächen,

    Von einer derartigen Härte kann ausgegangen werden, wenn ein Teilnehmer nicht oder nur in einem verhältnismäßig geringen Umfang an den Maßnahmen der Flurbereinigung und der damit verbundenen allgemeinen Wertsteigerung der Grundstücke teilnimmt (BVerwG, Beschl. v. 22. Juli 1992 - 5 B 114.92 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2017 - 15 KF 20/15
    Vielmehr kommen alle betriebswirtschaftlichen Vorteile in Betracht, die der jeweilige Besitzstand infolge der mit der Flurbereinigung allgemein verbundenen Wertsteigerung erlangt (BVerwG, Beschluss vom 22.7.1992 - 5 B 114.92 -, juris, Rn.11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 11088/04
    Maßgebend ist vielmehr, dass eine zweckmäßige Neueinteilung erreicht wird, die unter Berücksichtigung der strukturellen Verhältnisse und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte zu einer Verbesserung der Landwirtschaft führt (BVerwG, Beschluss vom 22.Juli1992 5 B 114.92 - Buchholz 424.01 § 19 Nr. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.Juli1972, RzF - 6 - zu § 15 FlurbG ).
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